Erhalten Mitarbeiter das Abrechnungsrecht für einen Kollegen/in, so wird dieses Recht über die Buchungsrechte vergeben (Achtung: Nicht RKA).
Bei den Buchungsrechten kann neben Flug, Hotel, Mietwagen und Bahn auch das Recht für Abrechnungen vergeben werden.
Ist ein Mitarbeiter berechtigt, die Abrechnungen für einen Mitarbeiter, eine Abteilung, eine Niederlassung oder das gesamte Unternehmen vergeben, dann kann dies einfach über Zugriffsrechte vergeben werden.
Bei der Anzeige alle Abrechnungsberechtigten für einen Mitarbeiter, eine Abteilung oder Niederlassung wird das Abrechnungsrecht mit einem Häkchen unter RKA gekennzeichnet.
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