Gerade Mitarbeiter der Buchhaltung erhalten das Recht eine Abrechnung nachzubearbeiten auch wenn diese schon vom Reisenden zur Genehmigung weitergeleitet wurde.
Dieses Nachbearbeitungsrecht wird ebenfalls über die Buchungsrechte vergeben und ist in der Übersicht mit einem RKA + gekennzeichnet. Bei dem Hinzufügen dieses Rechtes wird dieses als RKA Korrektur beschrieben.
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