Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3.6.2020 unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ein umfangreiches „Konjunktur- und Krisen- bewältigungspaket“ verabschiedet, um dem teilweise starken wirtschaftlichen Einbruch durch die Corona-Krise entgegenzuwirken.
In dem vorgelegten Ergebnisprotokoll heißt es: „Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt“. Diese Ankündigung muss nun in Gesetzeskraft treten. Solange dies nicht der Fall ist, bleibt es weiterhin bei den derzeitigen Umsatzsteuersätzen.
Mit der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat zum 1.7.2020 sind auch Änderungen in der Atlatos Expense Engine erforderlich, damit die Belege korrekt abgerechnet werden:
1. Änderung/Erweiterung der Steuerschlüssel
2. Anpassung der Spesenarten
3. Änderung der Kontozuordnungen
Änderung der Steuerschlüssel
Eine temporäre Änderung der Steuerschlüssel ist nicht zu empfehlen, da die Abrechnung von Reisekostenabrechnung nicht zum Stichtag erfolgen und daher auch in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 Abrechnungen ausgezahlt werden, die Belege mit dem Mehrwertsteuersatz von 19% oder von 7% beinhalten. Zudem kann es Reisen geben, die über den Stichtag hinaus gehen und damit die zugehörigen Abrechnungen Belege mit beiden Mehrwertsteuersätzen inkludiert haben.
Hinweis:
Sollte das nachgelagerte Finanzbuchhaltungssystem nur eine Änderung der bestehenden Steuerschlüssel ermöglichen, kann zum jeweiligen Stichtag der Mehrwertsteuersatz einfach angepasst werden. In diesem Fall müßte sichergestellt werden, dass alle Abrechnungen mit Reisen vor dem 30.06.2020 zum 01.07.2020 abgerechnet sind (genauso Ende des Jahres). Unsere Empfehlung wäre jedoch die folgend beschriebene Option der Erweiterung von Steuerschlüsseln.
Erweiterung der Steuerschlüssel
Unter der Administration - Steuerschlüssel können einfach zwei neue Steuerschlüssel mit den reduzierten Mehrwertsteuersätzen angelegt werden.
Achtung: In Atlatos können Steuerschlüssel nicht befristet angelegt werden. In der Praxis wird der Steuerschlüssel auch länger als zum 31.12.2020 zur Verfügung stehen müssen, da Abrechnungen noch nach dem 31.12.2020 erfolgen können.
Die reduzierten Mehrwertsteuersätze / Steuerschlüssel können nach vollständiger Abrechnung der Reisen aus 2020 einfach in der Atlatos Expense Engine gelöscht werden.
Anpassung der Spesenarten
Bei den Spesenarten gibt es zwei Varianten der Umsetzung:
- Auswahlmöglichkeit des Mehrwertsteuersatzes durch den Reisenden (Option 1)
- Kopie der Spesenarten mit fester Zuordnung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes (Option 2)
Option 1: Auswahlmöglichkeit des Mehrwertsteuersatzes durch den Reisenden
Wählt der Reisende bei der Abrechnung den Mehrwertsteuersatz aus, ist eine Anpassung nicht erforderlich, wenn diese Option bereits genutzt wird.
Wird die Option noch nicht genutzt und ist jedoch für die Übergangsphase gewünscht, so sind alle Spesenarten einfach anzupassen:
1. Entweder einen Standard-Mehrwertsteuersatz / Stuerschlüssel auswählen oder keinen Standard definieren, indem "Bitte auswählen" vorbelegt wird.
2. Die Option "Steuerschlüssel in der Abrechnung änderbar" auswählen.
Option 2: Kopie der Spesenarten mit fester Zuordnung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes
In diesem Fall müßten alle Spesenarten noch einmal angelegt werden und mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz versehen werden.
Änderung der Kontozuordnungen
Sind bei den gebuchten Leistungen und Bewirtungen Steuerschlüssel definiert, müßten diese auch angepasst werden. Im Normalfall brauchen bei gebuchten Leistungen keine Steuerschlüssel definiert werden, wenn die vom Anbieter gelieferten Steuerwerte genutzt werden.
Für Bewirtungen ist hier die Auswahl des Steuerschlüssels vorgesehen. Dazu wählen Sie die Option "Steuerschlüssel in der Abrechnung änderbar" aus:
Alle oben genannten Einstellungen können die Mitarbeiter mit Administrationsrechten eigenständig durchführen. Gerne nehmen wir auch die Änderung bei entsprechender Beauftragung für Sie vor.
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