Hat ein Mitarbeiter eine zweite Reisekostenabrechnung für den gleichen Zeitraum einer bereits genehmigten Reisekostenabrechnung erstellt, ist eine Bestätigung erforderlich, dass die Erstellung einer zweiten Abrechnung korrekt ist. Genehmiger werden zudem auf die doppelte Abrechnung durch ein rotes Dreieck hingewiesen.
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