Insbesondere Buchhaltungsmitarbeiter erlangen das Privileg, eine bereits zur Genehmigung eingereichte Reisekostenabrechnung nachzubearbeiten.
Dieses Recht zur Nachbearbeitung wird über die Buchungsrechte vergeben und ist in der Übersicht mit einem "RKA+" gekennzeichnet. Bei der Zuweisung dieses Rechts wird es als "Korrektur RKA" bezeichnet.
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