Das Unternehmen kann standardmäßig die gesetzlichen Reisepauschalen des deutschen Steuerrechtes nutzen. Diese werden jährlich von Atlatos aktualisiert. Über die Administration können jedoch auch höhere, niedrigere oder gar keine Reisepauschalen hinterlegt werden, die zur Berechnung der Verpflegungspauschalen herangezogen werden.
Über das Frontend kann das Unternehmen die unternehmensspezifischen Verpflegungspauschalen hinterlegen. Die gesetzlichen Pauschalen werden dabei zur Information aufgeführt.
Unternehmen können auch eigene Verpflegungspauschalen für eigene Länderbezeichnungen hinzufügen. Zahlt zum Beispiel ein Unternehmen für Reisen zum anderen Firmenstandort eine andere Pauschale wie zu diversen anderen Reisezielen in Deutschland, so kann zum einen die normale Verpflegungspauschale für Deutschland genutzt werden und die Pauschale für Reisen wie “Deutschland Konzernreisen”.
Zahlt ein Unternehmen mehr als die gesetzlichen Pauschalen, kann im Unternehmensprofil eingestellt werden, ob die prozentuale Kürzung an der gesetzlichen Pauschale oder an der individuell gezahlten Pauschale erfolgt. Diese Einstellung kann nur durch das Atlatos-Support-Teamvorgenommen werden.
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