In Atlatos können Spesenarten mit festen Pauschalbeträgen konfiguriert werden. Dies kann beispielsweise für Feiertagspauschalen, Trennungsgeld oder andere unternehmensindividuelle Pauschalvergütungen genutzt werden.
Bisheriges Verhalten
War im Unternehmen grundsätzlich eine Belegpflicht aktiviert, wurde auch bei Spesenarten mit hinterlegter Pauschale ein digitaler Beleg erwartet. Bei einer pauschalen Vergütung liegt jedoch in der Regel kein einzelner Ausgabenbeleg zugrunde. (bis August 2026)
Neues Verhalten
Sobald bei einer Spesenart eine Pauschale aktiviert ist, entfällt für diese Spesenart automatisch die Belegpflicht.
Die unternehmensweite Einstellung zur Belegpflicht bleibt für alle anderen Spesenarten unverändert bestehen.
Damit können Unternehmen beispielsweise festlegen:
- Für reguläre Ausgaben ist ein digitaler Beleg erforderlich.
- Für Kosten, die über eine hinterlegte Pauschale vergütet werden, ist kein Beleg erforderlich.
So lassen sich Pauschalvergütungen ohne unnötige Beleganforderungen in der Reisekostenabrechnung abbilden.
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